31.08.2015

Modellflugzeuge, Kopter und Co.

Versicherungsschutz für Hobby-Drohnen

Versicherungsschutz für Hobby-DrohnenEine Hobby-Drohne im Flug. Solche Modelle erfreuen sich wachsender Beliebtheit - können aber auch Schäden verursachen. Foto: Fill@Pixabay.com

Hobbydrohnen sind in einfacher Fertigung schon für wenige hundert Euro zu haben. Umso öfter sieht man Familien mit begeisterten Kindern in Parks oder auf Modellbau-Flugplätzen mit den Fliegern. Vor dem Start sollten die Drohnenpiloten aber das Thema Haftpflichtschutz nicht vernachlässigen.

Immer mehr Bundesbürger lassen nicht mehr den Drachen steigen, sondern haben sich ein weit moderneres Fluggerät zugelegt: Hobbydrohnen oder auch Quadrocopter erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Es ist nicht nur der Spieltrieb, der die Menschen in die Elektroläden treibt. Die Flugobjekte lassen sich mit Kameras ausstatten, um tolle Panoramafotos zu machen, und die Videoaufnahmen des Familienhundes sind viel gelungener, wenn man nicht mit einer wackelnden Handkamera hinterherhechelt, sondern das Tier elegant aus der Luft filmt.

Schäden durch Drohnen können sehr teuer werden

Was viele Hobby-Piloten aber vergessen: Der Betrieb einer solchen Drohne birgt Risiken. Hohe finanzielle Forderungen drohen zum Beispiel, wenn ein Passant am Kopf verletzt wird, weil der Kopter außer Kontrolle geriet. Oder wenn eine Bruchlandung hohe Sachschäden verursacht, etwa die Scheibenfront eines Gewächshauses zerbricht. So wird aus dem Spaß ganz schnell Ernst, wenn kein Versicherungsschutz besteht.

Das Haftungspotential ist hoch. Im Schadensfall greift § 37 Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), denn Drohnen werden tatsächlich als Luftfahrzeug eingestuft. Bei Unfällen mit Luftfahrzeugen unter 500 Kilogramm Höchstabflugmasse droht schlimmstenfalls eine Schadenssumme im Millionen-Bereich. Aber nicht jede Privathaftpflichtversicherung sieht eine Leistung für Hobby-Drohnen vor. Und selbst wenn, sollte sehr genau auf das Gewicht des Flugmodells geschaut werden.

Bei vielen Gesellschaften sind Schäden durch Hobby-Drohnen bis zu 5 kg Eigengewicht versichert, ausgewählte Tarife gestatten bis zu 25 kg Eigengewicht der Drohne. Häufig sind zusätzlich die Haftungssummen begrenzt. Deshalb kann es ratsam sein, zusätzlich zur PHV eine extra Drohnen-Versicherung abzuschließen.

Versicherung im Verein oder eigenständiger Vertrag

Um zu solch einer Drohnen-Versicherung zu gelangen, gibt es mehre Möglichkeiten. Zum einen kann man einem Modellfliegerverband beitreten. Je nach Verband ist dort oft in den Mitgliedsgebühren auch eine Haftpflichtversicherung für die eigene Drohne inklusive und die Preise sind in der Regel akzeptabel. Der Nachteil: in der Regel ist nur das Fliegen auf dem Vereinsgelände inbegriffen. Auch das Fliegen mit Kamerasystemen ist oft vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Wer mehr Freiheiten für sich beansprucht, dem kann mit einer Drohnen-Haftpflichtversicherung geholfen werden. Diese bietet nicht nur Schutz für eine Startmasse von bis zu 25 Kilogramm. Mitversichert ist (abhängig vom Vertrag) auch das Fliegen in Innenräumen, die Nutzung der Drohne für Foto- und Videoaufnahmen sowie das Steuern fremder Flugmodelle. Nicht nur der Versicherungsnehmer ist versichert, sondern auch jeder andere Pilot, der die versicherte Drohne fliegt.

Für die gewerbliche Nutzung von Drohnen muss gesondert vorgesorgt werden. Hier ist die Rechtslage schwierig. Werden Bilder oder Videos des Drohnenflugs in soziale Netzwerke (z.B. Youtube, Facebook) gestellt, sehen das viele Behörden bereits als gewerbliche Nutzung an. In diesem Fall muss aber die Luftfahrtbehörde eine extra Aufstiegserlaubnis erteilen, für die wiederum die Vorlage einer Haftpflichtversicherung verpflichtend ist. Unklarheiten sollten im Vorfeld mit den Behörden und dem Versicherer beseitigt werden.

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